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   FG Schleswig-Holstein, 30.06.2004 - 2 K 58/04   

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https://dejure.org/2004,18675
FG Schleswig-Holstein, 30.06.2004 - 2 K 58/04 (https://dejure.org/2004,18675)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.06.2004 - 2 K 58/04 (https://dejure.org/2004,18675)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 2 K 58/04 (https://dejure.org/2004,18675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektverbrauch, Erstobjekt - Folgeobjekt im Zusammenhang mit dem Erwerb von Miteigentumsanteilen durch Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Objektverbrauch, Erstobjekt - Folgeobjekt im Zusammenhang mit dem Erwerb von Miteigentumsanteilen durch Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für Anspruch auf Eigenheimzulage; Anspruch auf Eigenheimzulage für ein weiteres Objekt (Folgeobjekt); Rechtmäßigkeit der Begrenzung der Eigenheimzulage für ein Objekt als Folgeobjekt ; Objektbeschränkung bei Ehegatten im Zusammenhang mit der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1766
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.08.1998 - III B 92/97

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.06.2004 - 2 K 58/04
    Diese Ansicht würde zu einer Aufhebung des Objektverbrauchs führen und damit verkennen, dass die Sonderregelung des § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG , nämlich die Zusammenfassung von Miteigentumsanteilen als ein Objekt an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen, und zwar im Zeitpunkt des Erwerbs der Objekte (siehe auch BFH/NV 1999, 306 und Wakker, a.a.O., § 6 Rn. 68).
  • BFH, 12.07.2006 - IX R 62/04

    Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1766 veröffentlichten Urteil ging das Finanzgericht (FG) von einem Objektverbrauch im streitigen Zeitraum (2006 bis 2010) aus.
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